
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind, werden am 1. August 2026 schulpflichtig.
Da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zur Schule anzumelden.
SCHULANMELDUNG
WANN:
im Zeitraum vom 6. bis 17. Oktober 2025
WO:
in der für Sie zuständigen Grundschule. Dies ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule oder Gemeinschaftsschule.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen:
WECHSEL ZU EINER ANDEREN SCHULE
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden, auch dann, wenn es eine Privatschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben. Sie können ihn aber auch vorab online ausfüllen und absenden unter:
→ service.berlin.de/dienstleistung/329781/
Bitte bringen Sie dann zusätzlich den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sowie ggf. weitere Unterlagen zur Begründung Ihres Wechselwunsches zur Schulanmeldung mit. Ihrem Antrag kann nur bei freien Plätzen an der gewünschten Schule entsprochen werden.
Ist die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule, deren pädagogisches Angebot Sie für Ihr Kind nicht wünschen, erfolgt die Aufnahme in eine offene Ganztagsschule des Bezirks.
VORZEITIGE EINSCHULUNG JÜNGERER KINDER
Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Schule bean tragen. Voraus setzung dafür ist, dass Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Bitte bringen Sie für den Antrag einen Nachweis über den Sprachstand, z. B. QuaSta-Bogen, mit.
ZURÜCKSTELLUNG VOM SCHULBESUCH
Sollte der Besuch einer Kita beim Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht einmalig für ein Jahr beantragen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei und vereinbaren Sie bis Februar 2026 einen Termin für die schulärztliche Untersuchung.
Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht im Bezirk. Sie berücksichtigt dabei das schulärztliche Gutachten und die Stellungnahme der Kita oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum). Eine Zurückstellung setzt voraus, dass anstelle der Schule eine Einrichtung der Jugendhilfe Ihr Kind gezielt vorschulisch fördert.
Die Schulaufsicht berät Sie dazu gern. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.
ERGÄNZENDE FÖRDERUNG UND BETREUUNG
Die außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsschule können Sie mit der Schulanmeldung beantragen.
Einschulungskinder können die ergänzende Förderung und Betreuung zusätzlich auch zu folgenden Zeiten kostenfrei in Anspruch nehmen:
Die Antragsformulare erhalten Sie in der Schule oder online unter:
→ www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare
Den Antrag, den Sie in der Schule abgeben, bearbeitet dann das Jugendamt.
WEITERE SCHRITTE NACH DER ANMELDUNG
Schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Informationen zur Terminvereinbarung für die Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Ihrem Bezirk.
Schulplatzvergabe durch das Schulamt Ihres Bezirks
In Einzelfällen erfordern organisatorische Gründe, dass Ihr Kind in eine andere Grundschule als die, in der Sie es angemeldet haben, kommt. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung
Nach Ihrem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.
SCHULBEGINN
Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, 29. August 2026, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, 31. August 2026. Über die Einzelheiten wird Sie die Schule rechtzeitig informieren.
Die ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab dem 1. August 2026 wahrnehmen. Dafür müssen Sie jedoch die Frist für die Beantragung einhalten. Der Antrag kann bereits bei der Schulanmeldung abgegeben werden. Er muss spätestens drei Monate vor Schuljahresbeginn beim Jugendamt eingegangen sein.
Sollte für die Betreuung in der Ferienzeit eine abweichende Regelung gelten, informiert Sie Ihre Schule, wo Ihr Kind in den Ferien betreut wird.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in seinen neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung

