Hausaufgaben
Die Lindenhof-Grundschule hat im Sommer 2017 folgendes Hausaufgaben-Konzept gemeinsam erarbeitet.
Hausaufgabenkonzept
Es besteht bei allen beteiligten Lehrern/innen, Erziehern/innen und Eltern Einigkeit darüber, dass in allen Jahrgangsstufen regelmäßig Hausaufgaben erteilt werden. Die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt in erster Linie bei den Kindern und Eltern. Schule und OGB unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben. Dies wird in folgenden Grundsätzen dargelegt:
Grundsätze
1. Schriftliche Hausaufgaben müssen von allen Kindern selbstständig angefertigt werden können.
2. Die Planung der täglichen Hausaufgaben ist in die Unterrichtsplanung der Lehrer/innen mit einzubeziehen.
3. Hausaufgaben sind nach Möglichkeit differenziert zu erteilen. Der Schwierigkeitsgrad muss dem Alter und den individuellen Kompetenzen der Schüler/innen entsprechen. Schwächeren Schüler/innen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Umfang der Hausaufgaben zu bewältigen sowohl zeitlich als auch vom qualitativen Anspruch der Aufgabe her. Begabte Schüler/innen müssen durch den Anspruch der Aufgaben herausgefordert werden.
Wir streben Erfolgserlebnisse an!
4. Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo folgender zeitlicher Mittelwert angestrebt wird:
- 1. Schulbesuchsjahr: 20 Min
- 2. Schulbesuchsjahr: 25 Min
- Klasse 3/4: 35 Min
- Klasse 5/6: 60 Min
5. Alle Hausaufgaben sind im Unterricht zu kontrollieren und/oder auszuwerten. Jedes Kind braucht das Gefühl, dass seine Arbeit wahrgenommen, respektiert und geschätzt wird.
6. Spätestens in der 3.Klasse ist es verpflichtend für alle Kinder, ein Hausaufgabenheft zu führen. Die Klassenkonferenz entscheidet, ob die Hausaufgabe am Tag der Erteilung oder am Tag der Abgabe eingetragen werden muss. Die Hausaufgaben müssen an einem mit der Klasse besprochenem Ort im Klassenzimmer für alle Kinder sichtbar aufgeschrieben sein, bei Bedarf mit Zeitangabe, bis wann sie erledigt sein müssen.
7. Es gibt in der Klasse nach Bedarf ein Verbindungsheft. Dieses liegt auf dem Lehrerpult. Hier tragen die Schüler/innen die Hausaufgaben ein. Dieses Verbindungsheft wird durch einen Schüler/ eine Schülerin, der/ die das Amt „Verbindungsheft“ hat, der Erzieherin/ dem Erzieher überreicht. Diese /Dieser erfährt dadurch die täglichen Hausaufgaben. Er /Sie zeichnet mit seinem Kürzel gegen. Erzieher/in und /oder Lehrer/in hat hier auch die Möglichkeit, allgemeine Bemerkungen einzutragen.
8. Hausaufgaben müssen mindestens einmal im Schuljahr - vorrangig zu Beginn - Thema des Unterrichts sowie des Elternabends sein, um für alle Beteiligten Transparenz herzustellen.
9. Die Eltern (und die Kinder) haben die Pflicht, sich mit Hilfe des Hausaufgabenheftes täglich zu informieren, welche Hausaufgaben erteilt wurden und zu kontrollieren, ob ihr Kind diese angefertigt hat.
Die Eltern verpflichten sich, Ihre Kinder bei der Führung des Hausaufgabenheftes zu unterstützen (z. B. Datum, Stundenplan).
10. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist es Pflicht der Schüler/innen und Eltern (Saph), sich um das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes zu kümmern.
Umgang mit Hausaufgaben im OGB:
Jedes Kind hat die Möglichkeit, nachmittags im Kinderzentrum die Hausaufgaben zu erledigen. Die Schule stellt dem OGB Räume, in den die Kinder Hausaufgaben erledigen können. Diese Räume werden zu Beginn jeden Schuljahres schriftlich festgelegt (Leitung OGB + SL). Die Aufsicht im Raum muss gewährleistet sein, die Erzieher/innen erteilen jedoch keine Nachhilfe. Das laute „Lesen üben“, die Abfrage des kleinen Einmaleins, ein Vokabeltraining oder Ähnliches sind nicht möglich.
Klassenlehrer/innen und Erzieher/innen tauschen sich regelmäßig zur Hausaufgabensituation aus.
Regelung bei fehlenden Hausaufgaben:
Die Nichtanfertigung der Hausaufgaben wird in geeigneter Weise dokumentiert. Nicht gemachte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden. Ab der dritten vergessenen Hausaufgabe erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern.