Lindenhof Grundschule - Kontakt


Erklärung der Begriffe OGB und VHG


OGB = Offener Ganztagsbereich, früher als Hort bekannt.
Familien, die den OGB nutzen möchten, stellen beim Schulamt einen Antrag auf ergänzende Betreuung im OGB ihrer Schule. Mit dem darauf erteilten Bescheid des Schulamts schließen die Eltern mit uns (als Teil des Nachbarschaftsheims Schöneberg e.V.) einen Vertrag. Sie wählen zwischen verschiedenen Betreuungszeiten (Modulen). Zur Auswahl stehen die Zeiten zwischen 6.00 und 7.30 Uhr, 13.30 und 16.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr (natürlich auch in Kombination miteinander).

VHG = Verlässliche Halbtagsgrundschule
Familien die keinen Platz im offenen Ganztagsbereich benötigen, aber sicherstellen möchten, dass ihre Kinder ab 7.30 Uhr und/oder bis 13.50 Uhr verlässlich in der Schule betreut werden, nutzen den VHG- Bereich. Dazu wird kein Vertrag abgeschlossen, aber die Kinder müssen verbindlich von den Eltern angemeldet werden. Bei uns wird die VHG überwiegend von Kindern des ersten bis vierten Jahrgangs genutzt.

Lindenhof Grundschule in Berlin
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