Berlin-Pass
Eltern, die Empfänger von BAföG, von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Wohngeldgesetz und dem Asylbewerbergesetz sind, können für ihr Kind einen Berlin-Pass beantragen. Lesen Sie dazu weitere Informationen hier>.
Das Formular dafür gibt es im Sekretariat oder hier zum Runterladen>.
Wenn Ihr Kind einen Berlin-Pass hat, erhalten Sie einige Vergüstigungen beispielsweise bei Lernförderung, und Ihr Kind bekommt jeden Schul- und Hortausflug bezahlt.
Hinweis: Achten Sie bitte auf das Gültigkeitsdatum und zeigen Sie aktuelle Pässe rechtzeitig im Sekretariat vor.