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Berlin-Pass


Eltern, die Empfänger von BAföG, von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Wohngeldgesetz und dem Asylbewerbergesetz sind, können für ihr Kind einen Berlin-Pass beantragen. Lesen Sie dazu weitere Informationen hier>.

Das Formular dafür gibt es im Sekretariat oder hier zum Runterladen>.

Wenn Ihr Kind einen Berlin-Pass hat, erhalten Sie einige Vergüstigungen beispielsweise bei Lernförderung, und Ihr Kind bekommt jeden Schul- und Hortausflug bezahlt.
Hinweis: Achten Sie bitte auf das Gültigkeitsdatum und zeigen Sie aktuelle Pässe rechtzeitig im Sekretariat vor.

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